Die Betreuerin wohnt in dem Haus/Wohnung der zu betreuendem Person und ist für sie 24 Std. in Bereitschaft - außer den vorher abgestimmten Freizeiten.
Der Leistungsnehmer stellt unentgeltlich ein möbliertes Zimmer zur alleinigen Nutzung der Betreuerin zur Verfügung und sorgt für ausreichende Verpflegung.
Es sollte die Mitbenutzung eines Baderaumes mit Wanne oder Dusche, WC - bereitgestellt werden.
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